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Straf- und Ordnungwidrigkkeitsrecht

Sie erhalten einen "Anhörungsbogen" in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen wird.

Auch wenn der Vorwurf unberechtigt ist, brechen Sie nicht in Panik aus, sondern vereinbaren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt einen Besprechungstermin. Dieser kann Ihnen erklären, wie der Fragebogen zweckmäßig ausgefüllt wird und wie in der Angelegenheit weiter verfahren werden kann.

Aber auch wenn der Vorwurf berechtigt ist, sollten Sie sich nicht scheuen, Ihren Anwalt aufzusuchen. Nur der kann Ihnen anhand des konkreten Falles erklären, womit Sie rechnen müssen und er kann aufgrund seiner Kenntnisse und Möglich- keiten Einfluß auf die Durchführung des Verfahrens ausüben.

Meine Leistung

In diesen Fällen bedarf es der Konsultation eines Spezialisten, den Sie in mir gefunden haben.

Ich prüfe die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen und berate Sie über die Art und Weise, in der es sinnvoll und zweckmäßig ist, sich zu den erhobenen Anschuldigungen zu äußern.
Nicht immer ist nämlich eine Äußerung angebracht.

Unter Beachtung des Grundsatzes:"Alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet werden!" ist es gelegentlich besser, sich nicht zu äußern.

Wichtig ist jedoch, auch diesen Zeitpunkt mit dem Anwalt genau abzustimmen.