Straf- und Ordnungwidrigkkeitsrecht
Sie erhalten einen "Anhörungsbogen" in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorgeworfen wird.
Auch wenn der Vorwurf unberechtigt ist, brechen Sie nicht in Panik aus,
sondern vereinbaren Sie mit Ihrem Rechtsanwalt einen
Besprechungstermin. Dieser kann Ihnen erklären, wie der Fragebogen
zweckmäßig ausgefüllt wird und wie in der Angelegenheit
weiter verfahren werden kann.
Aber auch wenn der Vorwurf berechtigt ist, sollten Sie sich nicht
scheuen, Ihren Anwalt aufzusuchen. Nur der kann Ihnen anhand des
konkreten Falles erklären, womit Sie rechnen müssen und er
kann aufgrund seiner Kenntnisse und Möglich- keiten Einfluß
auf die Durchführung des Verfahrens ausüben.
Meine Leistung
In diesen Fällen bedarf es der Konsultation eines Spezialisten, den Sie in mir gefunden haben.
Ich prüfe die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen und berate Sie
über die Art und Weise, in der es sinnvoll und
zweckmäßig ist, sich zu den erhobenen Anschuldigungen zu
äußern.
Nicht immer ist nämlich eine Äußerung angebracht.
Unter Beachtung des Grundsatzes:"Alles was Sie sagen kann und wird
gegen Sie verwendet werden!" ist es gelegentlich besser, sich nicht zu
äußern.
Wichtig ist jedoch, auch diesen Zeitpunkt mit dem Anwalt genau abzustimmen.