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Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Eine Erstberatung für einen Verbraucher kann bis zu 190,- € zzgl. MwSt kosten, die Höhe ist immer abhängig vom Gegenstand der Beratung. Die Gebühren einer Rechtsberatung werden vorher vereinbart !

Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, kann hier sowohl zwischen einem Stundenhonorar oder einem Festpreis gewählt werden.

Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten
hier berechnen lassen.