Kosten
Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!
Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:
Erstberatung und außergerichtliche Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG
geregelten Gebührentatbestände für die
außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen.
Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre
Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren
Auftraggebern zu treffen.
Eine Erstberatung für einen Verbraucher kann bis zu 190,- €
zzgl. MwSt kosten, die Höhe ist immer abhängig vom Gegenstand
der Beratung. Die Gebühren einer Rechtsberatung werden vorher
vereinbart !
Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche
Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens
hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, kann hier
sowohl zwischen einem Stundenhonorar oder einem Festpreis gewählt
werden.
Selbstverständlich weise ich Sie auch bei anderen als
Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines
Stundenhonorares hin, wenn ich dies für empfehlenswert halte.
weitere Gebühren
In den übrigen Fällen rechne ich meine
Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG
(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden
Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.